Damit die Stiftung ihre kulturellen, sozialen und karitativen Aufgaben erfüllen kann, braucht sie auch Ihre Hilfe und Unterstützung. Wir bitten Sie herzlich darum!

Die beste und einfachste Möglichkeit sind Spenden, die Sie z.B. auf folgende Art und Weise erbringen können:

  • Statt Geschenken z.B. zu einem Geburtstag oder zu einem Betriebs- oder sonstigem Jubiläum, Spende an die Kultur-und Sozialstiftung Dr. Michael Stöcker
  • Eine Benefizveranstaltung zu Gunsten der Kultur-und Sozialstiftung Dr. Michael Stöcker
  • Übernahme von Gestaltungs-, Druck- und Portokosten für eine Spendenwerbeaktion
  • Partnerschafterklärung einer Institution, Firma oder Privatperson für Kostenübernahmen, die im Einzelnen abgesprochen werden
  • Teilschenkung einer Immobilie - die Stiftung zahlt einen ermäßigten Preis, der Preisnachlass wird der Stiftung als Spende gewährt
  • Sie können der Stiftung aber auch ein zinsloses Darlehen geben, das Kapital kann dann die Stiftung anlegen und mit den erwirtschafteten Zinsen Gutes tun
  • Die Dr. Stöcker Stiftung ist ggf. auch gerne bereit, auf Ihr Sponsoring bzw. Ihre Förderung auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen oder in Publikationen unter Verwendung Ihres Namens, Ihres Emblems oder Logos hinzuweisen. Eine Verlinkung auf Ihre Homepage ist aus steuerrechtlichen Gründen leider nicht möglich.


Bankverbindung:

 

 

Kultur-und Sozialstiftung Dr. Michael Stöcker
Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling
BLZ:      71150000   Konto:    50112
IBAN:    DE08 7115 0000 0000 0501 12
BIC.      BYLADEM1ROS

Die Stiftung ist aber auch für Zustiftungen dankbar, also für Geld- oder Sachzuwendungen (z.B. eine Immobilie) in das Grundstockvermögen der Stiftung, um dadurch einen wesentlichen und nachhaltigen Beitrag zur Erfüllung des Stiftungszweckes zu erbringen. Der Stifter bzw. die Stifterin kann den Zuwendungszweck, wenn es so gewünscht wird, z.B. auch für die Altenhilfe oder die Unterstützung Behinderter beschränken.

Sie können aber auch einen Stiftungsfonds errichten, eine besondere Form der Zustiftung zum Grundstöckvermögen der Kultur-und Sozialstiftung Dr. Michael Stöcker, ohne eigene Rechtspersönlichkeit, aber ein geeignetes Instrument bzw. eine gute Möglichkeit, wenn Sie keine eigene Stiftung gründen, sich aber mit Ihrem Namen für den Stiftungszweck ingesamt oder Teile davon finanziell nachhaltig engagieren wollen. Die Erträge Ihres Stiftungsfonds kommen automatisch dem von Ihnen gewünschten Zweck zugute.      

Die Zustiftungen, auch der Stiftungsfonds, können sowohl zu Lebzeiten als auch aufgrund testamentarischer Verfügung erfolgen.

Die Dr. Michael Stöcker Stiftung verwaltet aber auch gerne als Treuhänder Ihre eigene Treuhandstiftung, die einfach zu errichten ist, deren Ziele, Vermögensausstattung und dessen Namen Sie als Stifter selbst bestimmen können. Sie kann auch von Todes wegen gegründet werden.

Die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung und eine öffentliche Würdigung (u.a. Presseartikel, Fototermin, feierliche Übergabe, Veröffentlichung auf der Homepage) sind, wenn es gewünscht wird, selbstverständlich.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen würden. Wir helfen Ihnen gerne weiter, eine gute Lösung für Ihre Unterstützung und Hilfe für die Dr. Michael Stöcker Stiftung zu finden.