Zweck der Stiftung, die über ein Grundstockvermögen von rund 1,75 Mio Euro verfügt, ist die Pflege des kulturellen Lebens, der Bildung, der Kunst, der Kultur und Wissenschaft, sowie die Förderung von sozialen und karitativen Aufgaben, insbesondere die Altenhilfe und die Unterstützung Behinderter.

Im Einzelnen wird der Stiftungszweck durch insbesondere folgende Maßnahmen verwirklicht:

Verleihung von Preisen, u.a. Kleinkunstpreis, Literaturpreis, Musikpreis, Jugendmusikpreis und Sozialpreis, Schaffung von Auftrittsmöglichkeiten, Unterstützung not-
leidender und Förderung junger Künstler und Begabungen, Förderung von Ausstellungen und Ausstellungsbesuchen, Veranstaltung von Konzerten, Ankauf von Bildern und Plastiken, Förderung und Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen, die die o.a. Zwecke verfolgen, Gewährung von Zuwendungen, z.B. an Einrichtungen der offenen Altenhilfe und Durchführung von Veranstaltungen i.S. der genannten Zwecke, Integration und Förderung des betroffenen Personenkreises, insbesondere hilfebedürftiger Personen und Familien gem. § 53 - Mildtätige Zwecke - der Abgabenordnung sowie Behinderter und die Durchführung sonstiger geeigneter Maßnahmen, wie u.a. Lebensmittelversorgung notleidender Bürgerinnen und Bürger Rosenheims.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die Satzung verwiesen.

Satzung:
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