Erbschaften, Vermächtnisse, Spenden, Zustiftungen

Damit die Stiftung ihre kulturellen, sozialen und karitativen Aufgaben erfüllen kann, braucht sie auch Ihre Hilfe und Unterstützung. Wir bitten Sie herzlich darum!

Sie haben dazu viele Möglichkeiten, u.a.:

  • Sie setzen z.B. in Ihrem Testament die Kultur- und Sozialstiftung Dr. Michael Stöcker als Erbin ein, schließen mit ihr einen Erbvertrag oder setzen ihr ein Vermächtnis aus.
  • Sie überweisen oder geben ihr eine Geld- oder Sachspende 
  • Statt Geschenken z.B. zu einem Geburtstag oder zu einem Betriebs- oder sonstigem Jubiläum, Spende an die Kultur-und Sozialstiftung Dr. Michael Stöcker 
  • Eine Benefizveranstaltung zu Gunsten der Kultur-und Sozialstiftung Dr. Michael Stöcker 
  • Übernahme von Gestaltungs-, Druck- und Portokosten für eine Spendenwerbeaktion 
  • Partnerschaften mit einer Institution, Firma oder Privatperson für z.B. Kostenübernahmen  
  • Schenkung oder Teilschenkung einer Immobilie - die Stiftung zahlt einen ermäßigten Preis, der Preisnachlass wird der Stiftung als Spende gewährt 
  • Die Stiftung ist gerne bereit, auf Ihr Sponsoring bzw. Ihre Förderung auf Plakaten, bei Veranstaltungen oder in Publikationen unter Verwendung Ihres Namens, Ihres Emblems oder Logos hinzuweisen. Eine Verlinkung auf Ihre Homepage ist aus steuerrechtlichen Gründen leider nicht möglich. 

 

Bankverbindung:
Kultur-und Sozialstiftung Dr. Michael Stöcker
Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling
BLZ:   71150000  
Konto:   50112 IBAN: DE08 7115 0000 0000 0501 12
BIC:    BYLADEM1ROS

 

Die Stiftung ist aber auch für Zustiftungen dankbar, also für Geld- oder Sachzuwendungen (z.B. eine Immobilie) in das Grundstockvermögen der Stiftung, um dadurch einen wesentlichen und nachhaltigen Beitrag zur Erfüllung des Stiftungszweckes zu erbringen. Der Stifter bzw. die Stifterin kann den Zuwendungszweck, z.B. für Altenhilfe oder Unterstützung Behinderter beschränken.

Sie können aber auch einen Stiftungsfonds errichten, eine besondere Form der Zustiftung zum Grundstöckvermögen der Kultur-und Sozialstiftung Dr. Michael Stöcker, ohne eigene Rechtspersönlichkeit, aber ein geeignetes Instrument bzw. eine gute Möglichkeit, wenn Sie keine eigene Stiftung gründen, sich aber mit Ihrem Namen für den Stiftungszweck insgesamt oder Teile davon finanziell nachhaltig engagieren wollen. Die Erträge Ihres Stiftungsfonds kommen automatisch dem von Ihnen gewünschten Zweck zugute.      

Die Zustiftungen, auch der Stiftungsfonds, können sowohl zu Lebzeiten als auch aufgrund  testamentarischer Verfügung erfolgen.

Die Kultur- und Sozialstiftung Dr. Michael Stöcker Stiftung verwaltet auch gerne als Treuhänder Ihre eigene Treuhandstiftung, die einfach zu errichten ist, deren Ziele, Vermögensausstattung und dessen Namen Sie als Stifter oder Stifterin selbst bestimmen können. Sie kann auch von Todes wegen gegründet werden.

Die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung und eine öffentliche Würdigung (u.a. Presseartikel, Fototermin, feierliche Übergabe, Veröffentlichung auf der Homepage) erfolgen, wenn es gewünscht wird, selbstverständlich gerne.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie mit der Stiftungsverwaltung oder dem Vorsitzenden des Stiftungsrats Kontakt aufnehmen würden. Wir helfen Ihnen gerne, eine gute Lösung für Ihre Unterstützung und Hilfe für die Kultur- und Sozialstiftung Dr. Michael Stöcker  zu finden.